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| von Justus Koplack

Die Aufgaben des Wahlvorstandes und der Ablauf der Wahl

Ein Blick hinter die Kulissen bei der Juniorwahl 2021

Am 24.9.21 wurden in der Freiherr-vom-Stein Schule die Junior-Wahlen parallel zur Bundestagswahl durchgeführt. Diese wurden von einem Wahlvorstand geleitet und überwacht. In diesem Artikel stellen wir euch seine Arbeit genauer vor.

Bei den offiziellen Wahlen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene sind Teil eines Wahlvorstandes normalerweise ein Wahlvorsteher, ein Stellvertreter, ein Schriftführer, der die Wählerliste führt, und bis zu 6 Beisitzer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden von der Gemeinde berufen. Voraussetzung ist, dass sie auch selbst wahlberechtigt sind. Auch bei der Juniorwahl wurde ein Wahlvorstand berufen, hier wurde diese Aufgabe allerdings von den Schülerinnen und Schülern der gesamten Klasse 9a übernommen.

Die Aufgaben des Wahlvorstandes entsprachen dabei mehr oder weniger denen eines Wahlvorstands beispielsweise vor der Bundestagswahl, vor allem ging es um die „Überwachung der Wahlhandlung“, „die Wahrung der Geheimhaltung“ sowie „die Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen“ [https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlvorsteher-wahlvorstand.html].

Vor dem Atrium, dem Wahlraum, stand ein Wahlhelfer, der nur eine begrenzte Menge an Wählern in das Atrium gelassen hatte, damit das Atrium nicht zu voll wird. Diese Kontrolle ist eine Besonderheit, die wegen der Pandemie gilt. Wenn man in das Atrium kam, musste man zuerst zu dem Tisch des Wahlvorstands, an dem man nach seinem Namen, nach seiner Klasse und nach einem Identitätsnachweis gefragt wurde. Hier wurde neben der Identität auch überprüft, ob die Person wahlberechtigt ist. Bei der Juniorwahl an unserer Schule galt man als wahlberechtigt, wenn man in der neunten Klasse oder höher ist und die Freiherr-vom-Stein Schule besucht. Nach Überprüfung der Identität, wurde man in der Klassenliste abgehakt (damit keiner doppelt wählt) und erhielt den Stimmzettel.

Als nächstes erfolgte die Stimmabgabe in einer der Wahlkabinen. Dabei stellte ein Wahlhelfer sicher, dass keiner das Wahlgeheimnis verletzte, indem er z.B. den Zettel falsch faltete. Bei dem darauffolgenden Einwurf der Stimmzettel in die Wahlurne musste der zuständige Wahlhelfer darauf achten, dass z.B. keiner zwei Zettel einwirft und so die Wahl manipuliert. Zudem wurden die Wähler durch das Einbahnstraßensystem des Atriums geleitet – auch das ist wieder eine Besonderheit aufgrund der Pandemie.

Nach der Wahl wurden die Stimmzettel ausgezählt, wobei der Wahlvorstand die Entscheidung trifft, ob ein Stimmzettel gültig ist oder ungültig (z.B. bei mehr als 2 Kreuzen für die Zweit- oder Erststimme etc.). Auch das ist die Aufgabe eines Wahlvorstands bei Bundestagswahlen. Die Auszählung der Stimmen bei der Juniorwahl erfolgte allerdings durch Mitglieder der SV und einzelne Vertreter der 9A.

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